Urheberrecht
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Das Urheberrecht: Schutz geistigen Eigentums

Das Urheberrecht bezeichnet das Recht auf Schutz von geistigem Eigentum. Als Geistiges Eigentum werden Werke bezeichnet, welche über einen individuellen Charakter verfügen und eine geistige Schöpfung erkennen lassen. Einige Werke werden speziell erwähnt:

- Sprachwerke aus Literatur und Wissenschaft

- Musikalische und andere akustische Werke

- Bildende Kunst

- Wissenschaftliche oder technische Werke

- Werke der Baukunst

- Werke der angewandten Kunst

- Visuelle- und audiovisuelle Werke

- Choreographien und Pantomimen

- Computerprogramme

 

Das Urheber-Recht räumt dem Urheber (natürliche Person/en) das Recht auf Erstveröffentlichung und auf Anerkennung der Urheberschaft ein. Ausserdem zählen folgende Rechte zum Recht der Urhebung:

- Das Erstellen von Werkexemplaren (Drucke, Tonträger etc.)

- Die Veröffentlichung, Verbreitung oder Veräusserung der Werkexemplare

- Die Präsentation, Vorführung oder Vermarktung des Werkes

- Das Senden und Weitersenden von Werken z.B. über Leitungen

- Das Vermieten der Werkexemplaren

 

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Fragen und Antworten

Das Urheberrecht gewährt eine Schutzdauer von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers. Bei Computerprogrammen sind es 50 Jahre. Danach werden sie gemeinfrei und können frei genutzt werden.

Das Seminar zum Thema Urheberrecht steht allen Personen offen, die sich Grundwissen in diesem Bereich aneignen wollen. Bestimmte Voraussetzungen oder Kenntnisse sind in der Regel nicht erforderlich.

Die Zielgruppen und Zulassungsvoraussetzungen werden von den Schulen individuell festgelegt und können daher variieren. Für genauere Informationen empfiehlt sich eine direkte Anfrage über unser Kontaktformular oder den Button „Frage stellen“. Schnell, einfach und unverbindlich.

Die Lerninhalte bzw. Themen eines Urheberrecht Seminars können von Anbieter zu Anbieter bzw. auch Zielgruppe variieren. Hinzu kommt noch die Frage, ob es sich um ein firmeninternes Seminar handelt, denn dann richten sich die Themen vor allem nach den Wünschen des Auftraggebers. 

Nachfolgend daher eine Auflistung typischer Inhalte, welche den Teilnehmenden vermittelt wird: 

  • Einführung ins Urheberrecht (z.B. Begriffe & Grundprinzipien des Urheberrechts, Unterschied zu verwandten Schutzrechten (z. B. Marken-, Design-, Patentrecht), internationale und nationale Regelungen)
  • Schutzvoraussetzungen (z.B. Was ist schutzfähig?, Werke der Literatur, Kunst, Musik, Fotografie, Software etc., Entstehung und Dauer des Schutzes)
  • Rechte des Urhebers / der Urheberin (z.B. Verwertungsrechte, Persönlichkeitsrechte, Rechteübertragung und Lizenzen)
  • Nutzung und Schranken (z.B. Nutzung im digitalen Kontext)
  • Durchsetzung & Streitfälle (z.B. Urheberrechtsverletzungen erkennen & bewerten, Abmahnung, Unterlassung, Schadensersatz)

Offene Fragen lassen sich bequem und unverbindlich über unser Kontaktformular oder die „Frage stellen“-Funktion klären.

Im Urheberrecht sind alle Werke der Literatur und der Kunst geschützt, auch Computerprogramme. Dies umfasst auch Arbeiten von Musikern, Filmern, Interpreten, Fotografen, Pantomimen, Designer und alle Schaffende von geistigem Eigentum mit individuellem Charakter. Dies kann ebenso eine Comicfigur sein, als auch das Design eines Stuhls, eine Kolumne, ein Theaterstück oder ein Werbefoto.

Geistiges Eigentum (Intellectual Property – IP) zu schützen ist Ziel der Schutzrechte. Anders als im Patentrecht wird beim Urheberrecht nicht die technische Erfindung von Produkten oder Verfahren geschützt, sondern das Werk an sich. Dies können drei simpel erscheinende Zeilen eines Gedichts sein oder ein kunstvoll geschaffenes, wenn auch illegales Graffito. Anders als beim Patentrecht oder auch dem Markenschutz muss das Urheberrecht nicht beantragt werden. Es tritt ab dem Zeitpunkt seiner Entstehung in Kraft und verbietet es, ohne Erlaubnis des Urhebers oder der Urheberin das Kunstwerk zu verwenden.

Wenngleich wir hier auf Ausbildung-Weiterbildung.ch mitunter keine Kurse explizit zum Thema Urheberrecht aufgeschaltet haben, so können Sie solche jedoch dennoch buchen. Wenden Sie sich dazu einfach über unser Kontaktformular an den Anbieter, der auch die Zertifikatskurse in Designrecht, Patentrecht und Markenrecht anbietet – IGE, das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum – welches auch Seminare zu diesem Schutzrecht anbietet.

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Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

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